Staat erhöht Anreize für energetischen und altersgerechten Umbau
aktualisiert am 30.01.2012 um 12:59:52
Stuttgart (Dehnert). Energetische Sanierung ist für viele Immobilien- und Wohnungsbesitzer ein Kraftakt. Ist die Immobilie zudem noch vermietet, musste der Eigentümer aufgrund der Umbaumaßnahmen bisher oft zusätzliche Belastungen in Form einer Mietminderung tragen.
Möchte man altersgerecht sanieren, sind die finanziellen Hürden auch nicht viel niedriger. Dem wirkt der Gesetzgeber jetzt entgegen. Die Wüstenrot Bausparkassen AG, eine Tochtergesellschaft des Vorsorge-Spezialisten Wüstenrot & Württembergische, weist daher auf wichtige Gesetzesänderungen in diesen Bereichen hin, die 2012 in Kraft getreten sind.
Die Änderungen im Bereich energetische Sanierung stärken die rechtliche Stellung der Vermieter und sollen zur energetischen Modernisierung von Immobilien anregen, um den Plan der Bundesregierung, bis 2050 in Deutschland nahezu klimaneutrale Gebäude zu haben, umzusetzen.
Möchte ein Vermieter seine Immobilie energetisch sanieren, also den Energieverbrauch einer Immobilie senken, muss dieser nicht mehr mit einer Mietminderung rechnen, zumindest wenn die Sanierungsarbeiten innerhalb von drei Monaten abgeschlossen sind. In diesem Zeitraum darf der Mieter die Miete selbst dann nicht mehr kürzen, wenn der Wohnwert auf Grund der Arbeiten eingeschränkt ist.
Bisher konnten Mieter bei Umbauarbeiten 50 bis 100 Prozent der Miete einbehalten, was eine deutliche Erhöhung der Sanierungskosten zur Folge hatte. Wichtig ist, dass die Miete nur bei energetischen Sanierungen nicht mehr gemindert werden darf. Bei Instandhaltungsmaßnahmen und Modernisierungen darf der Mieter weiterhin kürzen. Nach der energetischen Sanierung ist es dem Vermieter zusätzlich erlaubt, die Miete zu erhöhen. Es dürfen elf Prozent der Sanierungskosten pro Jahr auf die Miete umgelegt werden, da diese dadurch bei den Nebenkosten sparen.
KfW führt Programm „Altersgerecht umbauen“ weiter
Nach knapp drei Jahren wird das Programm „Altersgerecht umbauen“, in dessen Rahmen die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) Darlehen in Höhe von bis zu 50.000 Euro vergibt, von der Bundesregierung eingestellt.
Seit Januar 2012 führt die KfW dieses Programm in Eigenregie fort. Der niedrigste Zinssatz liegt zwischen 1,91 und 2,47 Prozent, mit einer Laufzeit von bis zu 30 Jahren. Alle barrierereduzierenden Baumaßnahmen und jeder Erwerb einer frisch umgebauten Immobilie kann durch die KfW gefördert werden. Zu barrierefreien Baumaßnahmen gehören beispielsweise Türen, die mindestens 80 Zentimeter breit sind, und das Beseitigen aller Schwellen und Stolpersteine. Weitergehende Maßnahmen können Treppenlifte und teure Badsanierungen sein, wobei hier mit Kosten von mindestens 15.000 Euro gerechnet werden muss.
Alternativ zur KfW-Förderung bieten Kommunen und Länder ebenfalls spezielle Förderprogramme an, die indes variieren. Alternativ können pflegebedürftige Menschen Geld von ihrer Pflegekasse erhalten. Diese fördert meist nur Maßnahmen, die sich im Katalog der Kasse wiederfinden.
Des Weiteren bieten Wohnungsbaugenossenschaften und in Einzelfällen auch Reha- und Sozialversicherungsträger Zuschüsse als Mittel zum altersgerechten Umbau an.
Sicher ist: Wer von Anfang an barrierefrei und somit altersgerecht baut, muss kaum mit Mehrkosten gegenüber einem Standartgebäude rechnen. Erst wenn hinterher umgebaut werden muss, wird es teuer.