
Sonja Richter
aktualisiert am 05.03.2015 um 10:50:13
Nicht einschüchtern lassen
Halle (verbraucherzentrale). Über eine Zahlungsaufforderung einer Kanzlei Justorat aus Nürnberg beschweren sich derzeit viele Verbraucher Sachsen-Anhalts.
Die Kanzlei gibt an, im Auftrag des Fachverbandes der Lotterie und Glückspielanbieter Deutschland, www.eu-gewinnspielzentrale.com, offene Beitragszahlungen geltend zu machen. Offen sei eine Gesamtforderung aus dem Jahr 2013 in Höhe von 799,61 Euro. Zur Erledigung wird den Adressaten ein Vergleichsangebot in Höhe von 319 Euro unterbreitet. Der Betrag soll auf ein bulgarisches Konto, in anderen Schreiben auf ein niederländisches Konto, überwiesen werden. Nach ordnungsgemäßer Zahlung wird versprochen, die Restforderung zu erlassen. Erfolge jedoch keine Zahlung, würde die Zahlungsaufforderung durch Justorat gerichtlich geltend gemacht werden und weitere Kosten entstünden.
Die Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt rät:
Wer keine Leistung in Anspruch genommen hat, sollte keinesfalls den Vergleich unterzeichnen und natürlich keinen Cent zahlen.
Zum Widerspruch gegen unberechtigten Forderungen hilft ein Musterbrief, der in allen Beratungsstellen und auf der Internetseite der Verbraucherzentrale (www.vzsa.de) erhältlich ist.
Ggf. sollte Anzeige bei der Polizei erstattet werden.
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