
Mario Wetzel
aktualisiert am 15.02.2017 um 14:21:07
Darum muss man sich kümmern
Foto: Rudie - Fotolia
Die elektronische Lohnsteuerkarte
Seit Januar 2013 wurde die Karte aus Papier durch das elektronische Verfahren „ELStAM” (Elektronische LohnSteuerAbzugsMerkmale) ersetzt. Wer zum ersten Mal berufstätig ist, muss seinem Arbeitgeber folgende Angaben machen: Steueridentifikationsnummer, Geburtsdatum, unter Umständen Religionszugehörigkeit und eine schriftliche Bestätigung, dass die Ausbildung das erste Dienstverhältnis ist. Sollte die Ausbildung nicht das erste Dienstverhältnis sein, muss man beim Finanzamt eine sogenannte Ersatzbescheinigung „Elektronische LohnSteuerAbzugsMerkmale 2013” beantragen.
Girokonto
Die Ausbildungsvergütung wird auf Euer Girokonto überwiesen. Eure Arbeitgeber benötigen dazu von euch die IBAN und den Namen des Geldinstitutes. Wer noch kein Konto hat, muss sich eins zulegen.
Krankenversicherung
Auszubildende müssen sich selbst versichern. Informiert euch, welche Kasse für euch am günstigsten ist.
Sozialversicherungsausweis
Zur Sozialversicherung zählen die Kranken-, Pflege-, Renten-, Arbeitslosen- und Unfallversicherung. Die Beiträge dazu werden automatisch von der Ausbildungsvergütung abgebucht. Übrig bleibt der Nettolohn. Wenn ihr euch krankenversichert habt, bekommt ihr auch einen Sozialversicherungsausweis.
Polizeiliches Führungszeugnis
Für manche Ausbildungen braucht man ein polizeiliches Führungszeugnis. Wenn euer Arbeitgeber es verlangt, fordert es bei der Stadt- oder Gemeindeverwaltung an.
Haftpflichtversicherung
Fügt man einem Dritten Schaden zu, haftet man dafür. Deshalb ist eine Haftpflichtversicherung sinnvoll. Fragt die Eltern, ob ihr während der Ausbildung noch bei ihnen mitversichert seid.
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